Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 178233
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BestPrax GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Knöbelstraße 10 b, 80538 München
c)
Beratung von Unternehmen, Freiberuflern
und anderweitigen Organisationen,
insbesondere Erbringung von Strategie-,
Organisations- und allgemeiner
Unternehmensberatung sowie
Durchführung von Seminaren und
Coachings; Erstellung und Betrieb von
Internetangeboten, insbesondere
Onlinebefragungen sowie Erstellung von
Software sowie Vertrieb von Software und
Softwarelizenzen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Stummeyer, Christian, München, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.03.2009.
a)
11.03.2009
Eder
2
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Freiherr von Wilmowsky, Moritz, München,
*XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
04.08.2009
Bachinger
3
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Freiherr von Wilmowsky, Moritz, München,
*XX.XX.1973
a)
16.01.2014
Brunner
Abruf vom 18.03.2024