| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in Unternehmen gleich welcher Rechtsform, deren Gegenstand im Erwerb, der Vermietung/Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art sowie im Eingehen von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zu diesem Zweck besteht, insbesondere die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in italienischen Gesellschaften, deren Geschäftsgegenstand u.a. in dem Erwerb, der Entwicklung, Errichtung, Verwaltung, Verwertung, Vermarktung, Betrieb oder der Vermietung/Leasing in eigenem oder fremden Namen sowie der Veräußerung von technischen Anlagen zur Nutzung von Solarenergie einschließlich des Verkaufs der durch diese Anlagen erzeugten Energie oder dem Eingehen von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaf-ten mit diesem Geschäftsgegenstand besteht. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO) oder die sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis, insbesondere nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), bedürfen. |