Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine; hat sie mehrere persönlich haftende Gesellschafter, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere solcher Gesellschaften, die Immobilien oder andere Gesellschaften halten.