Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Verwaltung von eigenem, nicht fremdem Vermögen, insbesondere Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen und anderem, mit dem Ziel, es zu erhalten und zu vermehren; unter Verwaltung ist Kauf, Halten aber auch Verkauf von Vermögensgegenständen aller Art zu verstehen.