| Gegenstand | Unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb, Vermietung/Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten aller Art, Leaseholds (Erbbaurechte) nach Englischem Recht und beweglichen Sachen, insbesondere solchen in Inner London, England, sowie im Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck besteht und welche berechtigt sind, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, z.B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen. |