| Gegenstand | Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an Gesellschaften, deren Gegenstand Erwerb, Bebauung, Vermietung/Verpachtung und Nutzung von Grundstücken ist, soweit hierfür nicht eine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist. |