| Gegenstand | Eingehen, Halten und Verwalten von unmittelbaren und/oder mittelbaren Beteiligungen an, Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in und die Finanzierung von nationalen und internationalen Unternehmen gleich welcher Rechtsform, deren Gegenstand u.a. in dem Erwerb, der Entwicklung, Errichtung, Verwaltung, Verwertung, Vermarktung, Betrieb oder der Vermietung/Leasing in eigenem oder fremden Namen sowie der Veräußerung von technischen Anlagen zur Nutzung von Solarenergie einschließlich des Verkaufs der durch diese Anlagen erzeugten Energie oder dem Eingehen von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften mit diesem Geschäftsgegenstand besteht. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis, insbesondere nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen, bedürfen. |