Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Förderung der Wissenschaft durch Forschungen auf naturwissenschaftlichem, insbesondere medizinischem Gebiet und durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zur Förderung naturwissenschaftlicher Forschungen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von §§ 51 ff. der Abgabenordnung verfolgen. Die unmittelbare Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke erfolgt durch weisungsgebundene und rechenschaftspflichtige Personen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Soweit öffentliche und private Einrichtungen unterstützt werden, muß es sich um Körperschaften im Sinne des deutschen Steuerrechts handeln. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft und bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Stammeinlagen und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Ergebnisse der von der Gesellschaft durchgeführten Forschungsarbeiten werden grundsätzlich veröffentlicht oder der Allgemeinheit auf andere Weise zugänglich gemacht. Die Betätigung der Gesellschaft dient der Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und hat deshalb stets neutral und unabhängig zu erfolgen, frei von politischer, religiöser und weltanschaulicher Einflußnahme.