| Gegenstand | Begleitung und Unterstützung von Menschen in ganz unterschiedlichen familiären Situationen bei der Bewältigung ihres Alltags, insbesondere im Hinblick auf die Erziehung ihrer Kinder. Evangelische Familien- und Erwachsenenbildung dient dazu, die von Gott in jedem Menschen angelegten individuellen Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen und gleichzeitig zu lernen, Solidarität zu leben und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Der Gesellschaftszweck wird mit unterschiedlichen Angebotsformen (Kursen, Seminaren, Informationsveranstaltungen, Gesprächskreisen, offenen Treffs, Einzelgesprächen u.a.), insbesondere in folgenden Arbeitsfeldern verwirklicht: - Geburt, Elternschaft und Familie, - Erziehungskompetenzentwicklung im Sinne des § 16 KJHG, - Gesundheit, Haushalt und Ernährung in Familie und Partnerschaft, - spezifische Angebote wie Sprachkurse und offene Elterntreffs für ausländische Familien in Zusammenarbeit mit kommunalen Trägern. Als Facheinrichtung der präventiven Jugendhilfe dienen die Bildungs- und Projektangebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie entsprechend der Festlegung in § 16 Abs. 1 KJHG . Weiterhin richten sich die spezifischen Maßnahmen aus an den Bedürfnissen, Interessen und Erfahrungen von Familien in verschiedenen Lebenslagen und Erziehungssituationen, befähigen zur Mitarbeit im sozialen Nahraum und bereiten junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vor (§ 16 Abs. 2 Pkt. 1 KJHG). Sie umfassen auch Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2 Pkt. 2 KJHG). |