| Gegenstand | Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Strategie, Durchführbarkeit und sonstiger Aspekte von insbesonders grenzüberschreitenden (Cross-Border) Unternehmenskäufen/-Verkäufen und Fusionen (Mergers & Acquisitions), Kooperationen (Joint Ventures), Umstrukturierungen, Börseneinführungen, Finanzierungen und anderen Transaktionen sowie Unterstützung und Beratung hinsichtlich des Managements, einschließlich Vorbereitung, Verhandlung und Durchführung, solcher oder ähnlicher Transaktionen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind, mit Ausnahme solcher Geschäfte und Maßnahmen, die dazu führen, dass der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedürfte, insbesondere mit Ausnahme des Betreibens von Bankgeschäften und Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Abs. 1, Satz 1 des Kreditwesengesetzes. |