Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an Gesellschaften, deren Gegenstand Erwerb, Bebauung und Bewirtschaftung von Grundstücken ist, soweit dazu nicht eine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist.