Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Errichtung und späterer Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird daher zunächst alle zur Errichtung erforderlichen Aktivitäten unternehmen, insbesondere die hierzu erforderlichen gesetzlichen Zulassungsverfahren betreiben.