Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 163492
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bambuki GmbH
b)
Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck
c)
Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes
für Kinder, insbesondere im Bereich der
Intensivkrankenpflege für schwerkranke
oder behinderte Kinder, sowie
Sterbebegleitung.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hennig-Cardinal von Widdern, Maria, Olching,
*XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2006.
b)
Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen
Unternehmens Bambuki Maria Hennig-Cardinal von Widdern
e.Kfr., mit dem Sitz in Olching (Amtsgericht München HRA
88017) aus dem Vermögen des Inhabers.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im
Register des übertragenden Rechtsträgers.
a)
22.08.2006
Gawinski
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
3 SB;
2
b)
Die Ausgliederung wurde am 22.08.2006 im Register des
Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe
Amtsgericht München HRA 88017).
a)
22.08.2006
Gawinski
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Ilzweg 9, 82140 Olching
a)
10.03.2010
Glashauser
Abruf vom 16.03.2024