| Gegenstand | Herstellung und Vertrieb von Medienprojekten wie Film- und Fernsehproduktionen sowie Printmedien, Herstellung von DRTV-Fernsehspots, Planung von Mediaetats, Belegung von Sendeplätzen bei Fernsehanstalten, Herstellung und Vertrieb von Tonträgern und Belegung von Sendeplätzen bei Rundfunkanstalten. Die Gesellschaft kann nach § 93 ff HGB die Vermittlung von gechlossenen und offenen Investmentfonds, Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommaditgesellschaften, Immobilien, Versicherungen und Bausparverträgen vornehmen. Hinsichtlich offener Investmentfondsanteile wird von der Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG betrieben; es werden hierbei alle nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllt: Vermittelt werden ausschließlich inländische Investmentfonds (Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden) oder ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen. Vermittelt wird nur für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d. h. für lizenzierte Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, und /oder einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder befreit ist. Die Gesellschaft ist beim Erbringen dieser Finanzdienstleistungen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Beteiligung an Gseellschaften mit gleichen und ähnlichen Geschäftsbereichen. Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen. |