Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 155844
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
5
6
7
1
a)
Ingenieurbüro Limmer GmbH
b)
Ottobrunn, Landkreis München
c)
Betrieb eines Büros für
Ingenieurdienstleistungen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Limmer, Eva, geb. Geipel, Mistelbach,
*XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2004.
a)
28.01.2005
Wickop
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
3 SB;
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Putzbrunner Str. 147, 85521 Ottobrunn
a)
18.05.2010
Wilczek
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 04.09.2013 (Az. 1501 IN
2805/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
05.09.2013
Renner
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 22.11.2013 (Az. 1501 IN
2805/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die
Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen
eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
28.11.2013
Hinterleitner
Abruf vom 15.03.2024