| Gegenstand | Erwerb, Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen jeder Art, auch als Treuhänder einschließlich Erbringung von damit zusammenhängenden Beratungs- und Serviceleistungen, jedoch mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Geschäften, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, des weiteren Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, auch als Treuhänder, insbesondere direkter oder indirekter Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums und Errichtung, Betrieb und Verwertung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien aller Art sowie Wirtschaftsberatung, Treuhandverwaltung von Vermögen, soweit hierzu keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. |