Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 148962
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
1
a)
Johann Frühbeis Verwaltungs GmbH
b)
Unterhaching, Landkreis München
c)
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen
sowie Übernahme der persönlichen
Haftung und Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Johann Frühbeis GmbH & Co. KG, deren
Unternehmensgegenstand die Montage und
Installation von Heizungs- und
Sanitäranlagen sowie alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten ist.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Frühbeis, Michael, Unterhaching, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Frühbeis, Andreas, Unterhaching, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2003.
a)
28.08.2003
Eder
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
3 SB;
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Biberger Str. 11, 82008 Unterhaching
a)
13.07.2010
Großhauser
Abruf vom 14.03.2024