Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung sowie treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.