Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er einzeln und ist befugt, für die Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Organisation von Marktveranstaltungen, insbesondere zur Vermarktung bayerischer Spezialitäten.