Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen einschließlich Erbringung von Geschäftsführungsleistungen für diese.