Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 139267
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Tom Wood Blockhaus GmbH
b)
Altenstadt, Landkreis Weilheim-Schongau
c)
Herstellung und Vertrieb von Holzhäusern
und anderen Artikeln sowie Erwerb und
Übernahme der Verwaltung,
Geschäftsführung und Vertretung von
gleichgelagerten Unternehmen; jede
Betätigung, die umittelbar oder mittelbar
der Gesellschaft zu dienen bestimmt ist.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Pröbstl, Thomas, Altenstadt, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2001.
a)
08.10.2001
Dr. Willer
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
2 SB.
2
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Pröbstl, Thomas, Altenstadt, *XX.XX.1960
Bestellt:
Liquidator:
Pröbstl, Thomas, Altenstadt, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
11.12.2001
Brummer
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Reiterweg 3, 86972 Altenstadt
a)
12.10.2010
Großhauser
Abruf vom 14.03.2024