Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 139161
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
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4
5
6
7
1
a)
ADS GaLa-Bau Spiegl GmbH
b)
Aschheim, Landkreis München
c)
Garten-. Erd- und Landschaftsbau,
Kompostierung sowie Straßenreinigungs-
und Winterräumdienst auf öffentlichen und
privaten Verkehrsflächen.
50.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Spiegl, Alfred, Aschheim, *XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Spiegl, Dieter, Reisbach, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2001
a)
23.10.2001
Gleisinger
b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.09.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3 So.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Eichendorfstr. 27, 85609 Aschheim
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Spiegl, Dieter, Reisbach, *XX.XX.1964
a)
03.11.2009
Meier
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 01.07.2015 (Az. 1500 IN 766/15)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
06.07.2015
Sammer
4
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 19.08.2015 (Az. 1500 IN 766/15)
aufgehoben worden.
a)
27.08.2015
Sammer
Abruf vom 15.03.2024