| Gegenstand | Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für Dritte mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung), Beratung der Anleger sowie Anlage- und Abschlußvermittlung gemäß § 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 u. 2 KWG, ferner Beratung von ausländischen Investmentgesellschaften, deren Anteilsscheine nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, sowie Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. |