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Amtsgericht
München
918/716
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9
ı8|l7|6/5/JAa|l3
1
2/1
|
ON
Hat
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N
Nr
Grund-
Vorstand
12
1)
4
5
8
"
a)
Firma
Persönlich
haftende
der
b)
Sitz
oder
Gesellschaft
a)
Tag
der
Eint
Eintra-
)
si
Stammkapital
eselisc
a
er
Prokura
Rechtsverhältnisse
9
ger
EIN
ragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
DM
.
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
6
7
1
R
50.000
EUR
Thies
Oliver,
Aktiengesellschaft.
4)28.1.2000
rundkontor
AG
Berlin,
geb.
Die
Satzung
wurde
am
22.
November
1999
festgestellt.
08.06.1962
b
)
Ist
nur
ein
Vorstandsmitglied
bestellt,
so
vertritt
es
die
Du
\
ünchen
esellschaft
allein.
Sind
mehrere
Vorstandsmitglieder
“
N
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
entweder
durch
zwei
jintzen
)
orstandsmitglieder
oder
durch
ein
Vorstandsmitglied
Durchführung
von
Immobiliengeschäf-
zusammen
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
b))
Satzung
en,
vornehmlich
Erwerb
von
Grund-
Bl.
3
SB
esitz
und
Verwaltung
und
Verwer-
edoch
vertritt
das
Vorstandsmitglied
Thies
Oliver
stets
tung
eigenen
und
fremden
Grundbe-
einzeln.
Bitzes
sowie
Vermittlung
von
Immo-
.
biliengeschäften.
;
Er
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
als
Vertreter
eines
Dritten
neingeschränkt
zu
vertreten.
2
Die
Gesellschaft
hat
am
22.
November
1999
mit
Christian
B)14.11.2000
RS
103:
Karteiblatt
Handelsregister
Abteilung
B
(3.80)
Arbeitsverwaltung
Straubing
Vinke,
München
einen
Teilgewinnabführungsvertrag
(stille
2)
Gesellschaft)
geschlossen.
\
Inch
Die
Hauptversammlung
hat
mit
Beschluß
vom
16.
Oktober
2000
zugestimmt.
posch
Der
stille
Gesellschafter
ist
am
Ergebnis,
Vermögen
und
an
p)
Vertrag
den
stillen
Reserven
der
Gesellschaft
beteiligt.
Die
nd
Beschluß
Beteiligungsquote
bemißt
sich
nach
$
8.
Bl.
8
bl.
Das
Vermögen
der
Gesellschaft
wird
unbeschadet
der
Tatsache,
daß
rechtlich
kein
Gesamthandsvermögen
besteht,
im
Innenverhältnis
wie
gemeinschaftliches
Vermögen
behandelt.
Insbesondere
erstreckt
sich
die
Beteiligung
des
stillen
Gesellschafters
auch
auf
den
Vermögenszuwachs
und
die
stillen
und
offenen
Reserven
der
Gesellschaft.
Für
die
Ermittlung
des
Gewinnes
oder
Verlustes
des
stillen
Gesellschafters
ist
die
Steuerbilanz
maßgebend,
Bemessungsbasis
für
die
Ergebnisverteilung
ist
der
Jahres-
überschuß
bzw.
Jahresfehlbetrag
vor
Abzug
der
Körper-
schaftsteuer
(zuzüglich
Solidaritätszuschlag
u.ä.)
und
vor
Berücksichtigung
des
auf
den
stillen
Gesellschafter
ent-
fallenden
Gewinn-
oder
Verlustanteils
jedoch
nach
Berück-
sichtigung
einer
festen
Vergütung
und
Gewinnbeteiligung
eines
typisch
stillen
Gesellschafters
sowie
nach
Abzug
ei-
nes
Verlustvortrages,
der
durch
Beschränkung
der
Verlust-
zurechnung
auf
die
Höhe
der
Einlage
der
stillen
Gesell-
schafter
entstanden
ist.
Die
Beteiligung
des
stillen
Gesellschafters
am
Gewinn
oder
Fortsetzung
Rückseite
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Amtsgericht
München
Rückseite
von
Blatt
7
HRB
129458
Vorstand
Nr.
.
Grund-
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
,
b)
Sitz
.
Gesellschafter
i
Eintra-
Stammkapital
ae
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
U
erlust
beträgt
9,09
%
der
Bemessungsbasis
gemäß
Ziffer
1
(Verhältnis
gezeichnetes
Kapital
in
Höhe
von
50.000,--Euro
zu
stillem
Kapital
in
Höhe
von
5.000,--Euro;
änderungen
dieses
Verhältnisses
führen
zu
einer
entspre-
chenden
Änderung
der
Ergebnisverteilung).
ird
der
Jahresabschluß
der
Gesellschaft
im
Rahmen
der
Veranlagung
oder
bei
späteren
Berichtigungsveranlagungen,
insbesondere
aufgrund
einer
Betriebsprüfung,
bestandskräf-
tig
geändert,
so
ist
diese
Änderung
auch
bei
der
Ergebnis-
beteiligung
des
stillen
Gesellschafters
zu
berücksichti-
gen;
Ausgleichszahlungen
erfolgen
innerhalb
von
vier
Wo-
chen
nach
bestandskräftiger
Änderung
des
Jahresabschlus-
ses.
Die
auf
den
stillen
Gesellschafter
entfallenden
Gewinnan-
teile
werden
an
den
stillen
Gesellschafter
ausgeschüttet.
Die
Ausschüttung
erfolgt
innerhalb
eines
Monats
nach
Fest-
stellung
des
Jahresabschlusses.
Soweit
die
Verbuchung
von
Verlusten
zu
einer
Minderung
des
Einlagekontos
unter
den
Betrag
der
ursprünglich
geleisteten
Einlage
geführt
hat,
sind
künftige
Gewinne
zunächst
zur
Wiederauffüllung
der
Einlage
auf
den
ursprünglichen
Betrag
zu
verwenden.
Ent-
nahmen
kann
der
stille
Gesellschafter
nicht
vornehmen
oder
verlangen.
Ändern
sich
die
Kapitaleinlagen
der
Gesellschafter
der
Inhaberin,
so
ist
der
stille
Gesellschafter
berechtigt,
seine
Einlage
im
gleichen
Verhältnis
zu
ändern.
Macht
er
von
diesem
Recht
keinen
Gebrauch,
so
können
die
Inhaberin
und
der
stille
Gesellschafter
mit
Wirkung
vom
Zeitpunkt
der
Kapitaländerung
gemäß
Satz
1
eine
angemessene
Neufestsetzung
des
Ergebnisverteilungsschlüssels
verlangen.
Gleiches
gilt
im
Fall
des
Eintritts
oder
des
Ausscheidens
weiterer
stiller
Gesellschafter.
Kommt
eine
Einigung
über
die
Neufassung
nicht
zustande,
so
entscheidet
ein
von
der
zuständigen
Industrie-
und
Handelskammer
einzusetzender
Schiedsgutachter
verbindlich
für
beide
Parteien.
Fortsetzung
auf
dem
___ten
Blatt