Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 116358
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bavarian Trade Consult GmbH
b)
Sindelsdorf, Landkreis Weilheim-Schongau
c)
Handel mit Waren aller Art sowie Beratung
bei der Durchführung von
Handelsgeschäften und bei Investitionen im
In- und Ausland.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Fischer, Rainer Josef, Diplom-Agraringenieur,
Sindelsdorf
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.04.1997
a)
16.10.2001
Erndl
b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.04.1997.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3 So.
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 16.07.2009 (Az. IN 210/09)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32
HGB, 65 GmbHG.
a)
27.07.2009
Sammer
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Weilbergstraße 16, 82404 Sindelsdorf
a)
11.07.2012
Sammer
4
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Weilheim i.OB vom 27.01.2021 (Az. 1 IN 210/09) nach
Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
a)
09.03.2021
Brummer
Abruf vom 12.03.2024