Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 112875
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Dentallabor Herman GmbH
b)
Bad Tölz
c)
Betrieb eines zahntechnischen Labors und
Verwaltung eigenen Vermögens
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Herrmann, Thomas, Zahntechnikermeister,
Gaißach
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.04.1996 zuletzt geändert am
23.07.1997
b)
Die "Dentallabor Herrmann GmbH " mit dem Sitz in Bad Tölz
(AG München HRB 99679) ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrags vom 23. 07.1997 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
a)
18.10.2001
Zirngibl
b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.05.1996.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 8 So.
2
a)
Firma von Amts wegen berichtigt:
Dentallabor Herrmann GmbH
a)
02.07.2007
Baier
b)
Berichtigung von Amts
wegen zu Eintrag Nr. 1.
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Höhenbergweg 18 a, 83646 Bad Tölz
a)
19.04.2011
Glashauser
Abruf vom 12.03.2024