Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 111495
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Oberland Pumpenservice GmbH
b)
Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen
c)
Reparatur, Wartung und Verkauf von
Pumpen und Ersatzteilen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Reindl, Manfred,
Maschinenbaumechanikermeister, Seefeld
Geschäftsführer:
Brück, Josef, Schlosser, Seefeld
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1995
a)
22.10.2001
Strobel
b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.12.1995.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 2 So.
2
b)
Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau
26.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2006 hat die
Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um
435,40 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1
(Sitz), 4 (Stammkapital), 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen)
und 11 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. § 15
(Gründungsaufwnad) wurde aufgehoben. Der bisherige § 16
wurde § 15.
a)
07.04.2006
Wickop
b)
Beschluss Bl. 8 SB;
neuer
Gesellschaftsvertrag Bl.
12 SB;
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Holzhofstr. 8, 82362 Weilheim
a)
27.04.2011
Glashauser
Abruf vom 12.03.2024