| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere Förderung der Montessori-Pädagogik, sowie finanzielle Unterstützung von Eltern schulpflichtiger Kinder. Voraussetzung hierfür ist daß die Bezüge der Eltern die in § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) festgesetzten Grenzen nicht übersteigen. Zweck der Gesellschaft ist auch Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mittelbeschaffung für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist aber nur zulässig, wenn diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Beschaffung von Mitteln und teilweise Zuwendung eigener Mittel zur Förderung und Unterstützung des "Montessori München e.V." und seiner Einrichtungen, Gewährung von Zuschussmitteln oder Beihilfen an i.S.v. § 53 Nr. 2 AO bedürftige Eltern, damit deren Kinder die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und Fördermaßnahmen im Sinne der Montessori-Pädagogik ermöglicht wird, Gewährung von Zuschussmitteln und finanziellen Hilfen zum Betrieb und zum Erhalt von Ausbildungs- und Forschungsstätten sowie Kinderhäusern im Rahmen der Montessori-Pädagogik, ggfs. unter deren Einbindung in einen Hilfspersonenvertrag, Beratung und Schulung von Eltern, um ihnen die Montessori-Pädagogik näher zu bringen im Rahmen von Seminaren, Workshops, Vorträgen und vergleichbaren Veranstaltungen, Herausgabe von Publikationen zur Montessori-Pädagogik, Durchführung oder organisatorische Unterstützung der Mittags- und Nachmittagsbetreuung einschließlich der Schulspeisung von Kindern der Schule und des Kinderhauses des "Montessori München e.V." und des "Hort an der Montessori Schule e.V.", sowie Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu, Durchführung oder organisatorische Unterstützung zur Schülerbeförderung im Rahmen des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs sowie Bereitstellung von finanziellen Mitteln hierzu. |