Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 108362
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BVV Spezialtiefbautechnikvertriebs GmbH
b)
München
c)
Ver- und Ankauf von
Spezialtiefbaumaschinen; An- und Verkauf
von Stahlprofilen für den Spezialtiefbau
sowie die An- und Vermietung von
Materialien; Geräten und Maschinen für den
gesamten Bereich des Spezialtiefbaus.
120.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Hudelmaier, Klaus, Dipl.-Ingenieur (FH), München
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.1994 zuletzt geändert am
18.08.2000
a)
24.10.2001
Kappeler
b)
Tag der ersten
Eintragung: 19.01.1995.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 29 So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bleibtreustr. 9, 81479 München
a)
25.05.2011
Wilczek
3
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Heßstr. 48 B, 80798 München
a)
28.08.2017
Herklotz
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 23.10.2019 (Az. 1513 IN
2592/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
29.10.2019
Sammer
5
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.03.2020 (Az.
1513 IN 2592/19) aufgehoben worden.
a)
05.03.2020
Sammer
Abruf vom 24.12.2024