Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Geschäftsführer Herr Andreas Kaiser ist einzelvertretungsberechtigt und mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gründung und Erwerb von sowie Beteiligung an Unternehmen, Veräußerung von Unternehmen und Beteiligung hieran, Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, Verwaltung der Beteiligungen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.