Handelsregister B des Amtsgerichts Memmingen
Nummer der Firma:
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HRB 21065
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
5
6
7
1
a)
DH Eco-Objektbau GmbH
b)
Neu-Ulm
Geschäftsanschrift:
Hausener Straße 61, 89233 Neu-Ulm
c)
An- und Verkauf von Grundstücken,
Durchführung von Bauarbeiten aller Art,
sowohl Hoch- als auch auf Tiefbau sowie
Gartenbau für eigene und für fremde
Rechnung, insbesondere schlüsselfertige
Erstellung von Wohn- und Gewerbebauten
auf eigenen und fremden Grundstücken
sowie deren Planung, Bauleitung und
Bauüberwachung; Erbringung aller
Baunebenleistungen, einschließlich deren
Planung und Koordinierung und aller zur
Erreichung dieses Zwecks notwendiger
Tätigkeiten.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hodovic, Dzevad, Neu-Ulm, *XX.XX.1967
Bestellt:
Geschäftsführer:
Nikolac, Kristijan, Neu-Ulm, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2017.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2024 hat die
Änderung des § 1 (Firma, bisher 'DH Objektbau GmbH', und
Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 238048) der
Satzung beschlossen.
a)
29.04.2024
Zwißler
b)
Tag der ersten
Eintragung:
08.01.2018
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neu-Ulm vom 12.09.2024 (Az. IN 207/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
17.09.2024
Baum
Abruf vom 26.09.2025