Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Anlage und Abschlussvermittlung von Bausparverträgen, Darlehen, Versicherungen und von Beteiligungen mit Ausnahme von Aktien; Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, beschränkt auf Anteilsscheine von Kapitalgesellschaften (Investmentfonds) und ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen und zwar ausschließlich für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizensierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, wobei sich die Gesellschaft bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden verschaffen darf; Vermittlung von technischen Produkten im Bereich erneuerbarer Energien; Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume.