Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, sind nur jeweils zwei Geschäftsführer in Gemeinschaft oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.