| Gegenstand | Die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung der nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen allgemeinzahnärztlichen und fachzahnärztlichen Leistungen, insbesondere in den Bereichen Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Implantologie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Kinderzahnheilkunde, sowie ärztlichen Leistungen, jeweils einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden zahnärztlichen, zahntechnischen und ärztlichen Tätigkeiten, sowie die Bildung von Kooperationen im Bereich des Gesundheitswesens, und zwar mit ambulanten Leistungserbringer, mit stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung mit Leistungserbringung der Vorsorge und Rehabilitation und mit nicht ärztlichen Leistungserbringern, dies jeweils einschließlich des Angebots und der Druchführung neuer zahnärztlicher und/oder ärztlicher Versorgungsformen. Davon umfasst ist unter anderem auch die Beteiligung an überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften im Sinne von § 33 Abs. 2 Zulassungsverordnung-Zahnärzte/Zulassungsverordnung-Ärzte, in deren Namen und auf deren Rechnung der Unternehmensgegenstand ausgeübt wird, sowie der Betrieb mehrerer Medizinischer Versorgungszentren an verschiedenen Standorten unter der Gesellschaft als Trägergesellschaft. Alle bezeichneten Unternehmensgegenstände einschließlich der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren, der Bildung von Kooperation und der Erbringung von Leistungen sind beschränkt auf das nach Berufs- und Vertragsarztrecht Zulässige. |