| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung" Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und nach Maßgabe des § 35 SGB VIII Maßnahmen der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung ("ISE") erhalten, weil sie einer auf längere Zeit angelegten und den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragenden intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Gesellschaft darf auch andere ähnlichen Zwecken der Jugendhilfe dienende Tätigkeiten entfalten, insbesondere auch alle weiteren Maßnahmen nach SGB VIII §§ 11 - 41 (Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe) und §§ 42 - 60 (Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe) oder nach §§ 39, 40 und 72 BSHG. Nicht zum Gesellschaftszweck gehörende Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Heimgesetz bedürfen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Jugendhilfemaßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende: lebenspraktische Hilfen zur Alltagsgestaltung im Rahmen einer engmaschig betreuten Wohnform, Kennenlernen eigener Grenzen über erlebnispädagogische Erfahrungsräume und Förderung einer positiven Ich-Identität, Ermöglichung eines Neuanfangs bei Herauslösung aus sozialen Belastungsfaktoren, Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Neuorientierung , Familien- und Angehörigenarbeit zur Auflösung bestehender Konflikte in der Herkunftsfamilie, Unterstützung in familiären Ablösungsprozessen, Stärkung der Beziehungsfähigkeit und Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, Förderung handwerklicher und kreativer Fähigkeiten, Erschließung von beruflichen Erfahrungsräumen durch Vermittlung von Kontakten zum regionalen Handwerk im Rahmen von Praktikantenstellen und Schnupperlehren zur Erleichterung des Berufseinstiegs, jedoch keine gewerbliche Arbeitsvermittlung, Förderung einer selbständigen Lebensführung bis hin zur Ablösung von Maßnahmen der Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Satzungszweck in enger Zusammenarbeit mit der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern sozialer Dienstleistungen (z.B. Regierungsbezirke, Gesellschaft für Jugend- und Familienhilfe e.V. Überlingen). |