Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) zur Erbringung ambulanter, fachübergreifender vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke und dient als Einrichtung der Wohlfahrtspflege hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 Abgabenordnung (AO), die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind.