Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (075)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, 3. Auftreten auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige, 4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren, 5. treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.