Handelsregister B des Amtsgerichts Landshut
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 6795
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Herbert Pollerspöck Landhandel GmbH
b)
Hebertsfelden
c)
Landhandel, insbesondere der Handel mit
Futtermitteln, Saatgut, Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln und ähnlichem.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Pollerspöck, Herbert, Hebertsfelden, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2005.
a)
12.01.2006
Reindl
b)
Gesellschaftsvertrag SB
2
2
b)
Geschäftsanschrift:
Stürzl 1, 84332 Hebertsfelden
c)
Landhandel, insbesondere der Handel mit
Futtermitteln, Saatgut, Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln und ähnlichem
sowie der gewerbliche Güterkraftverkehr.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
14.09.2009
Reindl
3
c)
Landhandel, insbesondere Handel mit
Futtermitteln, Saatgut, Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln und Ähnlichem.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2018 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
16.05.2018
Dr. Brenner
Abruf vom 02.04.2024