Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Geschäftführer Wolfgang Waldherr ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Lederwaren, Accessoires, Schuhen und Waren aller Art, die für den Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes benötigt werden.