Handelsregister B des Amtsgerichts Landshut
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 4903
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schneider Bekleidungs GmbH
b)
Eggenfelden
c)
Einzelhandel mit Herrenbekleidung
(vorzugsweise Herrenoberbekleidung) ,
weiter der Einzelhandel mit Schuhen,
Hemden, Assessoires.
28.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schneider, Alfons, Eggenfelden, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.03.1999
a)
20.10.2003
Hartl
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.04.1999.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 1-3 SB;
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Schellenbruckplatz 1, 84307 Eggenfelden
a)
25.07.2012
Musiol
3
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Schneider, Alfons, Eggenfelden, *XX.XX.1967
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schneider, Elke Theresia, Eggenfelden,
*XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
23.08.2022
Hastreiter
Abruf vom 06.04.2024