Handelsregister B des Amtsgerichts Landshut
Nummer der Firma:
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HRB 4605
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hörsysteme ZWISCHENBRÜCKEN GmbH
b)
Landshut
c)
Herstellung, der Einzelhandel, die Reparatur
und Anpassung von Hörgeräten, Hörhilfen
und sonstigen Hilfsmitteln zur Behebung
von Hörmängeln.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wiese, Michael, Hörgeräte-Akustiker-Meister,
Geisenhausen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Vallant, René, Hörgeräte-Akustiker-Meister,
Pfeffenhausen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.02.1998
a)
23.10.2003
Hartl
b)
Tag der ersten
Eintragung: 01.04.1998.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 1-3 SB;
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Zweibrückenstr. 685, 84028 Landshut
a)
02.07.2012
Ottmair
3
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2020 hat die
Änderung der §§ 6 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 11
(Bewertung und Zahlung des Abfindungsentgelts) der Satzung
beschlossen.
a)
07.05.2020
Dr. Brenner
Abruf vom 30.01.2024