Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeit i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.