Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Außergerichtliche und gerichtliche Einziehung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und/oder Erwerb von Forderungen jeglicher Art im In- und Ausland sowie Betreiben aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die angebotenen Dienstleistungen entsprechen nicht dem erlaubnispflichtigen Tatbestand des Factoring im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG.