Handelsregister B des Amtsgerichts Landshut
Nummer der Firma:
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HRB 11377
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
Kindsmüller Bau GmbH
b)
Obersüßbach, Landkreis Landshut
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 15, 84101 Obersüßbach
c)
Generalunternehmer im Bauhaupt- und
Nebengewerbe; Vermietung von
Maschinen; Beratungs-, Steuerungs und
Planungsleistungen im Bauhaupt- und
Nebengewerbe; Gutachterliche Begleitung
von Baumaßnahmen im Bauhauptgewerbe;
Baugrunduntersuchungen und
Begutachtungen für bautechnische Zwecke;
Geowissenschaftliche Beratungs- und
Planungsleistungen sowie die dafür
erforderlichen geologischen Erkundungen;
Erkundung, Begutachtung und
Sanierungsplanung von Altlasten;
Forschung & Entwicklung im Bereich
Building Information Modelling (BIM),
Bodenerkundung, Rohstoffgewinnung und
Altlastensanierung; Erwerb von
Beteiligungen, mit Ausnahme
erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem
KWG/KAGB, sowie Gründung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kindsmüller, Helga, Obersüßbach, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2018.
a)
11.09.2018
Dr. Brenner
Abruf vom 03.04.2024