| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist a) die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, b) Finanzdienstleistungen, aa) Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, bb) Vermittlungen des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute -, einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, c) Vermittlung von Grundstücken und Eigentumswohnungen, d) Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und Immobilien, e) Bauträger- und Baubetreuungsgeschäft im Sinne von § 34 c GewO, f) Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen. 2. Die Gesellschaft darf auch sonstige Handelsgeschäfte und Dienstleistungen ausführen, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft ist ausdrücklich nicht befugt sich bei der Erbringung der oben genannten Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. |