Handelsregister B des Amtsgerichts Kempten (Allgäu)
Nummer der Firma:
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HRB 8225
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Insel Verwaltungs GmbH
b)
Lindau (B)
c)
Der Erwerb, die Verwaltung und
gegebenenfalls die Verwertung von Aktien
und anderen Kapitalbeteiligungen an
Unternehmen der
Erfrischungsgetränkeindustrie und an
Brauereien sowie damit in Zusammenhang
stehende Geschäfte.
Finanzdienstleistungsgeschäfte, die nach §
32 Kreditwesengesetz (KWG)
erlaubnispflichtig sind, sind
ausgeschlossen
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schlechter, Lorenz Wolfgang, Lindau (B),
*XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2003 mit Nachtrag vom
10.07.2003.
a)
16.07.2003
Bottke
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
3/13 SB;
Nachtrag Bl. 16/18 SB;
neue Satzung Bl. 19/27
SB;
2
b)
Geschäftsanschrift:
Motzacher Weg 24, 88131 Lindau
c)
Der Erwerb, die Verwaltung und
gegebenenfalls die Verwertung von Aktien
und anderen Kapitalbeteiligungen an
Unternehmen der
Erfrischungsgetränkeindustrie und an
Brauereien sowie damit in Zusammenhang
stehende Geschäfte. Außerdem ist
Unternehmensgegenstand der Betrieb von
Spielhallen.
Finanzdienstleistungsgeschäfte, die nach §
32 Kreditwesengesetz (KWG)
erlaubnispflichtig sind, sind
ausgeschlossen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2009 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
10.07.2009
Harteis
Abruf vom 26.02.2024