Handelsregister B des Amtsgerichts Kempten (Allgäu)
Nummer der Firma:
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HRB 7491
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Vermarktungsgesellschaft der Allgäuer
Freilichtbühne Altusried GmbH
b)
Altusried
c)
Die Durchführung und Vermarktung von
Veranstaltungen im kulturellen und
unterhaltenden Bereich und aller damit
zusammenhängenden Maßnahmen mit
Ausnahme der Aufführungen der
Freilichtspiele und Theater der Allgäuer
Freilichtbühne Altusried GmbH.
25.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ramjoue, Adrian, Altusried, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2001
a)
23.01.2003
Gomez
b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.04.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 5/11 So.
2
25.000,00 EUR
a)
11.11.2003
Heringlehner
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Rathausplatz 1, 87452 Altusried
a)
09.02.2010
Korn
4
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Kaps, Birgit, Altusried, *XX.XX.1966
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Ramjouè, Adrian, Altusried, *XX.XX.1960
a)
21.03.2024
Schweinberger
Abruf vom 03.04.2024