| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, insbesondere in Verbindung mit der Landschaft, Ökosystemleistungen und natürlichen Kreisläufen und des Klimaschutzes; Wissenschaft und Forschung; Bildung, Erziehung und Berufsbildung, insbesondere im Sinne von Umweltbildung und Nachhaltigkeitsaspekten in beruflicher Aus- und Weiterbildung sowohl im Kinder- und Jugendbereich als auch in der Erwachsenenbildung; Enwicklungszusammenarbeit für die Themen der Gesellschaft in Drittländern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aktivitäten: a. Das NBL sensibilisiert, motiviert und befähigt alle Akteure in der Landschaft, in ihrem eigenen Wirkungsbereich Maßnahmen zur Förderung von Blüten und Insekten umzusetzen. b. Das NBL verfolgt eine unideologische und pragmatische Vorgehensweise und lädt bio- sowie konventionelle Landwirt:innen, Lebensmittel- und NichtIebensmittelunternehmen, Kommunen, Behörden, Imker:innen, Jäger:innen, Förster:innen, die Energiewirtschaft und weitere Akteure ein, sich der Mission des NBL anzuschließen und Maßnahmen für mehr Blütenreichtum durchzuführen. c. Durch eigene Pilotprojekte demonstriert das NBL die Machbarkeit von Maßnahmen und fördert das öffentliche Bewusstsein für Biodiversität. d. Das NBL orientiert sich bei seinen Aktivitäten und Publikationen auf wissenschaftliche Erkenntnisse und stimuliert den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess in der Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen. e. Das NBL unterstützt ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung einer blühenden Landschaft und setzt sich für die Integration des Themas im schulischen und beruflichen Umfeld ein.f. ÖffentIichkeitswirksame Projekte und Kampagnen sollen ebenfalls der Sensibilisierung der Gesellschaft dienen und das NBL als Anwalt der Vielfalt in der Kulturlandschaft etablieren. |