Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung - nicht für Dritte - unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. Ebenfalls umfasst sind die Entwicklung, der Handel und die Vermarktung nationaler und internationaler Waren und Marken aller Art, einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten und (digitalen) Dienstleistungen. Tätigkeiten, die nach § 34c GewO oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften erlaubnispflichtig sind, werden nicht ausgeübt.