Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG), ferner die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere Steuerberatungsgesellschaften, und die Übernahme von deren persönlicher Haftung und Geschäftsführung. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.